Erwägungsgrund 1 32023D2650BESCHLUSS (EU) 2023/2650 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Schiffsüberprüfung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2640BESCHLUSS (EU) 2023/2640 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EPBD: Rahmen für eine Vergleichsmethode) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2637BESCHLUSS (EU) 2023/2637 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EMSA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2821BESCHLUSS (EU) 2023/2821 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und VI (Soziale Sicherheit) sowie Protokoll 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (ELA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D0831BESCHLUSS (EU) 2022/831 DES RATES vom 23. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32024D1511BESCHLUSS (EU) 2024/1511 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.