Erwägungsgrund 1 32025D2128BESCHLUSS (EU) 2025/2128 DES RATES vom 13. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen), Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Daten-Governance-Rechtsakt) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32022D0831BESCHLUSS (EU) 2022/831 DES RATES vom 23. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32021D2131BESCHLUSS (EU) 2021/2131 DES RATES vom 25. November 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32026D0231BESCHLUSS (EU) 2026/231 DES RATES vom 16. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen), Anhang XII (Freier Kapitalverkehr) und Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2115BESCHLUSS (EU) 2023/2115 DES RATES vom 30. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32025D1069BESCHLUSS (EU) 2025/1069 DES RATES vom 15. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.