Beschluss (EU) 2023/2116 des Rates vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften betreffend die Qualifikation und Unabhängigkeit von Prüforganen und betreffend eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken, hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen sowie hinsichtlich der Änderung der Verweise auf die technischen Dokumente der TSI TAF in Anlage I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (COTIF) durch die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 beigetreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2116
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