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Der Eintrag zu einer in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Einrichtung sollte aktualisiert werden.
Die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen sollten geändert werden.
Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollte der Eintrag zu einer in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Person aus diesem Anhang gestrichen…
Der Rat ist ferner zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Einrichtungen geändert werden…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten im Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert…
Der Rat ist ferner der Auffassung, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert…
Die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.