Erwägungsgrund 2 32012D0457
Der Rat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden sollten und dass die Einträge zu bestimmten Einrichtungen geändert werden sollten.