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Der Beschluss (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:
Artikel 9 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 15. Oktober 2024 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang I des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.