Erwägungsgrund 2 32023D2129
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2023. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten dessen Gültigkeit bis zum 16. Oktober 2026 und die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2024 verlängert werden.