Erwägungsgrund 1 32023D2165
Gemäß dem Beschluss 2014/194/EU wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (im Folgenden „Vereinbarung“) am 19. Dezember 2022 — vorbehaltlich ihres Abschlusses — unterzeichnet.