Art. 2 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2190BESCHLUSS (EU) 2023/2190 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingerichteten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2201BESCHLUSS (EU) 2023/2201 DES RATES vom 28. September 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die nach Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses abzugebende Erklärung zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2427BESCHLUSS (EU) 2023/2427 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2723BESCHLUSS (GASP) 2024/2723 DES RATES vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.