Erwägungsgrund 1 32023D2190Nach Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine eigene Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32012D0533BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses (2012/533/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32013D0482BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über den von der Europäischen Union im mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2013/482/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32022D1677BESCHLUSS (EU) 2022/1677 DES RATES vom 26. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 10 des Abkommens legt der Gemischte Ausschuss seine Geschäftsordnung fest.
Erwägungsgrund 2 32022D1677BESCHLUSS (EU) 2022/1677 DES RATES vom 26. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 10 des Abkommens legt der Gemischte Ausschuss seine Geschäftsordnung fest.
Erwägungsgrund 2 32022D2505BESCHLUSS (EU) 2022/2505 DES RATES vom 8. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 31 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.