Erwägungsgrund 2 32023D2192
Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten.
Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten.