Erwägungsgrund 7 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 10 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32021D0075BESCHLUSS (EU) 2021/75 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien und Polen im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe und zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen für Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn im Zusammenhang mit einem öffentlichen Gesundheitsnotstand
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Kroatien und Polen bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32020D1076BESCHLUSS (EU) 2020/1076 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Portugal, Spanien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32017D0741BESCHLUSS (EU) 2017/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistungen für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32018D1505BESCHLUSS (EU) 2018/1505 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen bereitzustellen.