Erwägungsgrund 7 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32023D2192BESCHLUSS (EU) 2023/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und die Türkei bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32017D0741BESCHLUSS (EU) 2017/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistungen für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für das Vereinigte Königreich, Zypern und Portugal bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32025D2403BESCHLUSS (EU) 2025/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. November 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Spanien aufgrund der Überschwemmungen in der spanischen Region Valencia im Oktober 2024 und für Frankreich aufgrund der Schäden durch den Zyklon Chido auf Mayotte im Dezember 2024 und den Zyklon Garance auf Réunion im Februar 2025
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Spanien und Frankreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32020D1076BESCHLUSS (EU) 2020/1076 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Portugal, Spanien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32018D0846BESCHLUSS (EU) 2018/846 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Griechenland, Frankreich, Portugal und Spanien bereitzustellen.