Erwägungsgrund 6 32023D0701Es ist zweckmäßig, den in der Arbeitsgruppe im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Geschäftsordnung festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Daher ist es zweckmäßig, den in der Arbeitsgruppe im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 3 32017D1190BESCHLUSS (EU) 2017/1190 DES RATES vom 12. Juni 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im — durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme eingesetzten — GNSS-Ausschuss Europäische Union/Schweiz zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32023D1052BESCHLUSS (EU) 2023/1052 DES RATES vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und Japan eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden…
Erwägungsgrund 5 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung festzulegen.
Erwägungsgrund 3 32024D1011BESCHLUSS (EU) 2024/1011 DES RATES vom 25. März 2024 über den von der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) andererseits über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsbereich der ASECNA eingerichteten GNSS-Ausschuss EU/ASECNA in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Gemeinsamen Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden…