Erwägungsgrund 5 32023D0701Zur Verbesserung der Art und Weise, in der die Arbeitsgruppe ihre Aufgaben gemäß Artikel 15 des Protokolls wahrnimmt, muss die Geschäftsordnung geändert werden,…
Erwägungsgrund 8 32023D2193Das ordnungsgemäße Funktionieren der Arbeitsgruppen erfordert eine Geschäftsordnung für ihre Arbeitsweise und sollte sich auf die Geschäftsordnung in Anhang 1…
Erwägungsgrund 4 32017D2431BESCHLUSS (EU) 2017/2431 DES RATES vom 11. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Einsetzung von zwei Facharbeitsgruppen zu vertretenden Standpunkt
Um Erörterungen auf Sachverständigenebene zu wichtigen Fragen im Geltungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, sollten Facharbeitsgruppen eingesetzt werden. Die…
Erwägungsgrund 6 32012D0283BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über die Annahme der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe durch die Europäische Union (2012/283/EU)
Die geänderte Satzung und die geänderte Geschäftsordnung der Gruppe sollten demnach genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Um Erörterungen auf Sachverständigenebene zu den wichtigen Fragen im Geltungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, können Facharbeitsgruppen oder sonstige…
Art. 8 Buchst. f 32023R1670VERORDNUNG (EU) 2023/1670 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
ob es notwendig ist, Anforderungen festzulegen, um die Reparatur und Nachrüstbarkeit mit gebrauchten Ersatzteilen und/oder Ersatzteilen Dritter zu ermöglichen…