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Der Rat ist der Auffassung, dass es seitens der Union gerechtfertigt ist, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen, die in den Anhängen I und II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates und in den Anhängen VIII und IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates aufgeführt sind, nach dem im JCPOA vorgesehenen „Tag des Übergangs“ aufrechtzuerhalten. Daher sollten die Namen dieser Personen und Einrichtungen aus Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP in Anhang II desselben Beschlusses und aus Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 in Anhang IX derselben Verordnung übertragen werden.
Der Rat hat am 16. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2195 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen. Der Rat war der Auffassung, dass es…
Der Rat hat am 16. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2195 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen. Der Rat war der Auffassung, dass es…
Der Rat ist außerdem der Auffassung, dass es seitens der Union gerechtfertigt ist, die restriktiven Maßnahmen, die mit dem Beschluss (GASP) 2015/1863 des Rates…
Im Februar 2016 hat der Rat gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Beschlusses 2013/183/GASP und Artikel 6 Absätze 2 und 2a der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 eine…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die spezifischen restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP weiterhin auf die in Anhang II jenes…
Der Rat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.