Beschluss (EU) 2023/2208 des Rates vom 28. September 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme von zwei neu erlassenen Rechtsakten der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union bezüglich der Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme von zwei neu angenommenen Rechtsakten der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32023D2208
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