Beschluss (EU) 2023/2216 des Rates vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik über die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Gemäß dem Abkommen vom 10. Mai 2021 sollte die Union Argentinien informieren, wenn das Ergebnis der Verhandlungen mit Mitgliedern der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation — WTO) mit Rechten nach Artikel XXVIII des GATT 1994 zu Änderungen der in ihren bilateralen Verhandlungen vereinbarten Anteile führen würde.
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