Art. 1 32024D2702BESCHLUSS (GASP) 2024/2702 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt: „Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025“.
Art. 1 32019D1722BESCHLUSS (GASP) 2019/1722 des Rates vom 14. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 wird wie folgt geändert: „ Artikel 8 Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2020. Dieser Beschluss wird…
Art. 1 32016D0627BESCHLUSS (GASP) 2016/627 DES RATES vom 21. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Art. 1 32020D1586BESCHLUSS (GASP) 2020/1586 DES RATES vom 29. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er…
Art. 1 32026D1360BESCHLUSS (GASP) 2026/1360 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2027.“