Art. 1 32024D2655BESCHLUSS (GASP) 2024/2655 DES RATES vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/2135 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2025.“
Art. 1 32024D2722BESCHLUSS (GASP) 2024/2722 DES RATES vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2025.“
Art. 1 32023D2228BESCHLUSS (GASP) 2023/2228 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2024.“
Art. 1 32024D3198BESCHLUSS (GASP) 2024/3198 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2024/254 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 13. Januar 2026.“
Art. 1 32024D1709BESCHLUSS (GASP) 2024/1709 DES RATES vom 17. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2025.“