Erwägungsgrund 2 32023D2228
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2024 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2024 verlängert werden.