Erwägungsgrund 8 32023D2287
Angesichts der sehr ernsten Lage, die den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Region bedroht, sollte ein spezieller Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen geschaffen werden, die für Handlungen verantwortlich sind, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Nigers bedrohen, die verfassungsmäßige Ordnung, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit Nigers untergraben — insbesondere diejenigen, die für die willkürliche Inhaftierung von demokratisch gewählten Staatsorganen Nigers verantwortlich sind — oder schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße oder Verstöße gegen das geltende humanitäre Völkerrecht in Niger darstellen, sowie gegen mit ihnen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.