Erwägungsgrund 8 32023D0230BESCHLUSS (GASP) 2023/230 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0810BESCHLUSS (GASP) 2022/810 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32023D0810BESCHLUSS (GASP) 2023/810 DES RATES vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32022D0472BESCHLUSS (GASP) 2022/472 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32022D1284BESCHLUSS (GASP) 2022/1284 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —