Erwägungsgrund 1 32023D0229
Der Rat hat am 28. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/339 angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme mit einem finanziellen Bezugsrahmen in Höhe von 50000000 EUR eingerichtet wurde, um die Lieferung von Ausrüstung und Material, die nicht für die Anwendung tödlicher Gewalt konzipiert sind, wie persönliche Schutzausrüstungen, Verbandkästen und Kraftstoff an die ukrainischen Streitkräfte zu finanzieren.