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Ziel des ATT ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Standards für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des legalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen und den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und deren Umleitung zu verhindern. Die größten Herausforderungen hierbei sind die wirksame Durchführung des Vertrags durch die Vertragsstaaten und die Universalisierung des Vertrags, in dem Bewusstsein, dass die Regulierung des internationalen Waffenhandels naturgemäß ein weltweites Unterfangen ist. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Rat den Beschluss 2013/768/GASP angenommen und damit die Palette der Unterstützungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle um speziell auf den ATT bezogene Maßnahmen erweitert. Jenem Beschluss folgten die Beschlüsse (GASP) 2017/915 und (GASP) 2021/2309 des Rates über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des ATT.
Ziel des ATT ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Regelung des legalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen, den…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es,…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst…
Die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2020/1464 des Rates über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen der Union…
Um die wirksame Durchführung und die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden…
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.