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Ziel des ATT ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Regelung des legalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhüten und zu beseitigen und deren Umleitung zu verhindern. Die größten Herausforderungen hierbei sind die wirksame Durchführung des ATT durch die Vertragsstaaten und die Universalisierung des ATT, und dies angesichts der Tatsache, dass die Regulierung des internationalen Waffenhandels ein weltweites Unterfangen ist. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Rat am 16. Dezember 2013 den Beschluss 2013/768/GASP angenommen und damit die Palette der Unterstützungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle um speziell auf den ATT bezogene Maßnahmen erweitert. Auf diesen Beschluss folgte der Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des ATT.
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es,…
Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst…
Die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2020/1464 des Rates über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen der Union…
Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und trat am 24. Dezember 2014 in…
Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame…
Um die wirksame Durchführung und die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.