Erwägungsgrund 3 32025D0942BESCHLUSS (EU) 2025/942 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertretenden Standpunkt
Der Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben (im Folgenden…
Erwägungsgrund 3 32025D0172BESCHLUSS (EU) 2025/172 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für Energie, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu vertreten ist
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit seinem…
Erwägungsgrund 3 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem die Aufgabe hat, das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens zu…
Erwägungsgrund 1 32025D0172BESCHLUSS (EU) 2025/172 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für Energie, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu vertreten ist
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss für Energie (im Folgenden „Sonderausschuss“) befugt,…
Erwägungsgrund 3 32023D1059BESCHLUSS (EU) 2023/1059 DES RATES vom 25. Mai 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Benennung des Finanzinstituts, dessen Referenzzinssatz für die Festlegung des Verzugszinssatzes und dessen Referenzkurs für die Festlegung des Wechselkurses für Währungsumrechnungen herangezogen werden, und im Hinblick auf die Bestimmung des Bezugszeitpunkts für die Festlegung der Wechselkurse zu vertreten ist
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit (im…
Erwägungsgrund 2 32020D0583BESCHLUSS (EU) 2020/583 DES RATES vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Mit Artikel 16.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem die Durchführung und Anwendung des Abkommens überwacht und unterstützt.