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In Artikel 3c der Richtlinie 2003/87/EG ist die Methode zur Berechnung der Gesamtmenge der Zertifikate festgelegt, die Luftfahrzeugbetreibern für das Jahr 2024 für Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und für Flüge aus diesem in die Schweiz und das Vereinigte Königreich zuzuteilen sind, wodurch die im Beschluss (EU) 2023/1575 der Kommission festgelegte Menge von 1 386 051 745 Zertifikaten ergänzt wird.
Die Gesamtmenge der den Luftfahrzeugbetreibern für 2024 zuzuteilenden Zertifikate gemäß Artikel 3c Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG beläuft sich auf 27 563…
Die Gesamtmenge der den Luftfahrzeugbetreibern für das Jahr 2024 zuzuteilenden Zertifikate wird gemäß Artikel 3c der Richtlinie 2003/87/EG separat…
Mit der Richtlinie (EU) 2023/958 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2003/87/EG dahin gehend geändert, dass die Gesamtmenge der den…
Die Gesamtmenge der Luftverkehrszertifikate sollte auf der Höhe der Zuteilungen für Flüge, für die Zertifikate gemäß der Richtlinie 2003/87/EG abgegeben werden…
Die Gesamtmenge der den Luftfahrzeugbetreibern für 2024 zuzuteilenden Zertifikate und die jährliche Kürzung der Menge der zu vergebenden Zertifikate gelten für…
Für 2024 beläuft sich die unionsweite Menge der Zertifikate gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG auf 1 386 051 745 Zertifikate.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.