Erwägungsgrund 1 32023D2440
In Artikel 3c der Richtlinie 2003/87/EG ist die Methode zur Berechnung der Gesamtmenge der Zertifikate festgelegt, die Luftfahrzeugbetreibern für das Jahr 2024 für Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und für Flüge aus diesem in die Schweiz und das Vereinigte Königreich zuzuteilen sind, wodurch die im Beschluss (EU) 2023/1575 der Kommission festgelegte Menge von 1386051745 Zertifikaten ergänzt wird.