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Mit der Richtlinie (EU) 2023/958 wurde die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den linearen Kürzungsfaktor für die Jahre 2024 bis 2027 von 2,2 % auf 4,3 % zu erhöhen und ab 2028 einen linearen Kürzungsfaktor von 4,4 % anzuwenden. Um die Kürzung um 4,3 % im Jahr 2024 gegenüber dem Niveau von 2023 vorzunehmen, wurde der lineare Kürzungsfaktor auf der Grundlage der Zuteilung im Jahr 2020 berechnet; daraus ergibt sich für jedes der Jahre 2024 bis 2026 eine Kürzung um 1 393 112 Zertifikate. Nach Anwendung dieses linearen Kürzungsfaktors ergibt sich eine Menge von 28 866 578 Zertifikaten für das Jahr 2024.
Zudem wurde mit der Richtlinie (EU) 2023/959 die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den linearen Faktor für die Jahre 2024 bis 2027 auf 4,3 % anzuheben. Der…
Mit der Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den linearen Verringerungsfaktor ab 2021…
Gemäß Artikel 30c Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG muss die unionsweite Menge der gemäß Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG vergebenen Zertifikate für 2027…
in Artikel 9 werden folgende Absätze angefügt: „Im Jahr 2024 wird die unionsweite Menge der Zertifikate um 90 Millionen Zertifikate gesenkt. Im Jahr 2026 wird…
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1722 der Kommission wurde die unionsweite Menge der Zertifikate gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG für 2021 auf 1 571 583 007…
Die Gesamtmenge der Zertifikate für das neue Emissionshandelssystem sollte linear gekürzt werden, um das Emissionsreduktionsziel für 2030 zu erreichen, wobei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.