Erwägungsgrund 2 32025D0703BESCHLUSS (EU) 2025/703 DES RATES vom 27. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses, mit dem ergänzende Vorschriften über beschleunigte Verfahren — insbesondere für natürliche Personen oder kleine und mittlere Unternehmen — zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten festgelegt werden, zu vertretenden Standpunkt
Im Beschluss (EU) 2017/38 des Rates ist die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens, einschließlich der Bestimmungen hinsichtlich der Einsetzung des…
Erwägungsgrund 2 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Im Beschluss (EU) 2017/38 des Rates ist die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens, einschließlich der Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses und…
Erwägungsgrund 2 32018D1464BESCHLUSS (EU) 2018/1464 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung, der mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Erstellung von Listen mit Personen, die willens sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Kapitel dreiundzwanzig und Kapitel vierundzwanzig des Abkommens zu fungieren, zu vertretenden Standpunkt
Im Beschluss (EU) 2017/38 des Rates ist die vorläufige Anwendung des Abkommens, einschließlich der Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses und der…
Erwägungsgrund 1 32023D2467Im Einklang mit Artikel 30.7 Absatz 3 des CETA werden Teile des CETA seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32024D0435BESCHLUSS (EU) 2024/435 DES RATES vom 29. Januar 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme einer Auslegung von Artikel 8.10, Anhang 8-A, Artikel 8.9 und Artikel 8.39 im Einklang mit Artikel 26.1 Absatz 5 Buchstabe e zu vertreten ist
Der Beschluss (EU) 2017/38 des Rates sieht die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens vor. Das Abkommen wird seit dem 21. September 2017 vorläufig…
Erwägungsgrund 2 32019D2246BESCHLUSS (EU) 2019/2246 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates werden Teile des Abkommens seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.