Erwägungsgrund 2 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Im Beschluss (EU) 2017/38 des Rates ist die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens, einschließlich der Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses und…
Erwägungsgrund 2 32019D2246BESCHLUSS (EU) 2019/2246 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates werden Teile des Abkommens seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
In Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2016/123 des Rates ist festgelegt, welche Teile des Abkommens vorläufig angewandt werden. Diese Teile des Abkommens werden…
Erwägungsgrund 1 32018D1464Nach Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens werden Teile davon seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens werden Teile davon seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.
Art. 1 Abs. 1 32017D0038BESCHLUSS (EU) 2017/38 DES RATES vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im…