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Bei der Berechnung der indikativen unionsweit geltenden Leistungszielbereiche für den wesentlichen Leistungsbereich Umwelt sollten die in diesem Bereich bereits erzielte Leistung, der geschätzte Nutzen aus den Maßnahmen des in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission dargelegten Plans zur Verbesserung des europäischen Streckennetzes in seiner im Juli 2023 veröffentlichten Fassung sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Verkehrsströme im Luftraum berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen indikativen unionsweit geltenden Leistungszielbereiche im Leistungsbereich Umwelt den Ergebnissen einer vom PRB durchgeführten Studie über die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den Leistungsbereichen Umwelt und Kapazität Rechnung tragen, die zur Bewertung der Auswirkungen der erwarteten Kapazitätsengpässe auf den Leistungsbereich Umwelt im RP4 herangezogen wurde.
In Bezug auf den wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz sollten die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Juni 2023 übermittelten vorläufigen Kosten- und…
Bei der Berechnung der indikativen unionsweit geltenden Leistungszielbereiche für den Leistungsbereich Kapazität sollte zunächst die in diesem Bereich bereits…
Der wesentliche Leistungsbereich Klima und Umwelt sollte sich mit den Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima und die Umwelt befassen, die von Anbietern von…
Die in diesem Beschluss festgelegten indikativen unionsweit geltenden Leistungszielbereiche sollten auf den Werten beruhen, die das PRB in seinem in den…
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Leistungspläne und -ziele für nationale oder funktionale Luftraumblöcke sollte global erfolgen, wobei die…
In diesem Bericht legte das PRB ausführlich die Annahmen, Begründungen und Analysen dar, die den vorgeschlagenen indikativen Zielbereichen in den wesentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.