Erwägungsgrund 2 32023D2488
Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum 30. November 2024 verlängert werden.
Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum 30. November 2024 verlängert werden.