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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf objektiven Daten beruhen, die die Kommission dem Rat alle zwei Monate zur Verfügung stellt. Die Daten sollten Informationen über das Preisniveau von Rohöl und Erdölerzeugnissen, Schwankungen während des überprüften Zeitraums und realistische Preisprognosen für den folgenden Zeitraum beinhalten. Die Kommission wird auch einschlägige Daten zu den erwarteten Auswirkungen auf den russischen Haushalt, den Energiesektor und die Mitgliedstaaten aufnehmen. Auf der Grundlage dieser Daten, der in Artikel 4p Absatz 12 des Beschlusses 2014/512/GASP festgelegten Kriterien und der darin vorgesehenen Verpflichtung zur Anpassung der Preisobergrenze wird der Hohe Vertreter mit Unterstützung der Kommission die erforderlichen Vorschläge unterbreiten.
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf…
Schließlich wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahme im…
Schließlich ist es angezeigt, eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus einzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die…
Absatz 11 erhält folgende Fassung: „(11) Die Funktionsweise des Preisobergrenzenmechanismus, einschließlich des Anhangs XXVIII sowie der Verbote gemäß den…
Die Kommission überwacht die russischen Rohölpreise auf der Grundlage von Preisbewertungen, die von den zugelassenen Meldestellen vorgelegt werden. Auf der…
Absatz 12 erhält folgende Fassung: „(12) Die Funktionsweise des Preisobergrenzenmechanismus, einschließlich des Anhangs XI sowie der Verbote gemäß den Absätzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.