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Schließlich wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse, ihre Umsetzung, die internationale Befolgung und informelle Übernahme des Preisobergrenzenmechanismus sowie dessen mögliche Auswirkungen auf die Union und ihre Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und auf Marktentwicklungen, einschließlich etwaiger Turbulenzen, zu reagieren. Bei dieser Überprüfung müssen die Ziele der Preisobergrenze, einschließlich ihrer Fähigkeit, die russischen Öleinnahmen zu senken, sowie der Grundsatz berücksichtigt werden, dass die Preisobergrenze mindestens 5 % unter dem durchschnittlichen Marktpreis für russisches Öl und russische Erdölerzeugnisse liegen sollte. Der durchschnittliche Marktpreis sollte in Zusammenarbeit mit der Internationalen Energieagentur berechnet werden. Etwaige Überlegungen, die sich auf die Funktionsweise der Preisobergrenze und ihre Bedingungen auswirken könnten, würden im Anschluss an Beratungen im Rat im Rahmen der Koalition für eine Preisobergrenze erörtert. Um die Marktentwicklungen rechtzeitig zu bewerten, sollte diese Überprüfung Mitte Januar 2023 durchgeführt werden und sollte sich der Rat danach alle zwei Monate erneut mit dieser Frage befassen.
Schließlich ist es angezeigt, eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus einzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wurde eine regelmäßige Überprüfung des Preisobergrenzenmechanismus eingeführt. Ab Mitte März 2023 sollte die Überprüfung auf…
Absatz 11 erhält folgende Fassung: „(11) Die Funktionsweise des Preisobergrenzenmechanismus, einschließlich des Anhangs XXVIII sowie der Verbote gemäß den…
Absatz 12 erhält folgende Fassung: „(12) Die Funktionsweise des Preisobergrenzenmechanismus, einschließlich des Anhangs XI sowie der Verbote gemäß den Absätzen…
Anhang XXVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 am 15. Januar 2026 und danach alle sechs Monate zu ändern. Um die Ziele der Preisobergrenze weiterhin wirksam zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.