Art. 1 32023D2524
Die staatliche Beihilfe, die das Königreich Spanien zugunsten von Telecom CLM in Form der Vergabe eines Auftrags für die Errichtung und den Betrieb eines drahtlosen Netzes für die Breitbandgrundversorgung in entlegenen Gebieten der Region Kastilien-La Mancha, in der geänderten Fassung des Vertrags, gewährt hat, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.