Erwägungsgrund 1 32024D2898BESCHLUSS (EU) 2024/2898 DES RATES vom 5. November 2024 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union (im Folgenden…
Erwägungsgrund 1 32023D2600Gemäß Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen seit dem 24. Mai 2022 vorläufig angewandt, nachdem die Färöer den Abschluss ihrer hierfür…
Erwägungsgrund 3 32022D0886BESCHLUSS (EU) 2022/886 DES RATES vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union
Die Verhandlungen wurden abgeschlossen, und das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme…
Erwägungsgrund 2 32016D0269BESCHLUSS (EU) 2016/269 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens — im Namen der Europäischen Union — zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth Dominica über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1032 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 1 32018D1573BESCHLUSS (EU) 2018/1573 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Das Abkommen wurde im Namen der Union am 28. Juli 2016 gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1850 des Rates unterzeichnet und seit dem 15. Dezember 2016 vorläufig…
Erwägungsgrund 2 32016D1742BESCHLUSS (EU) 2016/1742 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Tonga über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 21. November 2015 vorläufig angewendet.