32023D2641 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32023D2641Beschluss (EU) 2023/2641 des Rates vom 20. November 2023 zur Ernennung von drei Mitgliedern des Rechnungshofs Artikel 1Artikel 2 Daher sollten drei Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 1Artikel 2