Art. 1 Nr. 1 32022D2377BESCHLUSS (GASP) 2022/2377 DES RATES vom 5. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0577BESCHLUSS (GASP) 2023/577 DES RATES vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 3 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 Buchst. a 32023D2689BESCHLUSS (GASP) 2023/2689 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2245 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0727BESCHLUSS (GASP) 2023/727 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: