Erwägungsgrund 1 32023D0577
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre zwischen 2024 und 2027 um 2000 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) angehoben werden sollte. Bei der Umsetzung dieser Anhebung muss die für 2023 vereinbarte Obergrenze für Zahlungen eingehalten werden. Der Rat erkannte ferner an, dass die Entwicklung des internationalen Sicherheitsumfelds bis 2027 weitere Anhebungen der finanziellen Gesamtobergrenze der Fazilität erforderlich machen könnte. Jede weitere Anhebung ist vom Rat einstimmig zu beschließen und in einer Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates niederzulegen. Die Gesamthöhe der Anhebungen der finanziellen Obergrenze der Fazilität bis 2027 darf 5500 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht übersteigen.