Erwägungsgrund 6 32023D1568BESCHLUSS (GASP) 2023/1568 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte im vorliegenden Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen —
Erwägungsgrund 6 32023D0338BESCHLUSS (GASP) 2023/338 DES RATES vom 14. Februar 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse und Gemeinsamer Standpunkte des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über eine Ausnahme für humanitäre Zwecke
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte im vorliegenden Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen —
Erwägungsgrund 6 32017D1838BESCHLUSS (GASP) 2017/1838 DES RATES vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 6 32023D1566BESCHLUSS (GASP) 2023/1566 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32023D1094BESCHLUSS (GASP) 2023/1094 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32023D1598BESCHLUSS (GASP) 2023/1598 DES RATES vom 3. August 2023 zur Änderung des Beschlusses 2012/ñ285/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.