Erwägungsgrund 2 32023D2687
Am 7. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/510 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/667 geändert wurde, indem die schweizerische Nichtregierungsorganisation COGINTA in die Liste der Einrichtungen aufgenommen wurde, die Maßnahmen im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme ganz oder teilweise durchführen dürfen.