Erwägungsgrund 4 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32018D0893BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 des EWR-Abkommens zu vertreten ist (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32023D0271Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023D0456BESCHLUSS (EU) 2023/456 DES RATES vom 21. Februar 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D0456BESCHLUSS (EU) 2023/456 DES RATES vom 21. Februar 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten entsprechend geändert werden.