Erwägungsgrund 2 32023D2754BESCHLUSS (EU) 2023/2754 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EHS Seeverkehr und ortsfeste Anlagen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0454BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/454/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32017D0790BESCHLUSS (EU) 2017/790 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32017D0710BESCHLUSS (EU) 2017/710 DES RATES vom 3. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (CO2-Emissionen)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32012D0451BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/451/EU)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss auch eine Änderung von Anhang XX des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32015D1773BESCHLUSS (EU) 2015/1773 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (Energiestatistik)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang XXI des EWR-Abkommens beschließen.