Erwägungsgrund 3 32023D2754BESCHLUSS (EU) 2023/2754 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EHS Seeverkehr und ortsfeste Anlagen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/957 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Beschluss…
Erwägungsgrund 3 32023D0271BESCHLUSS (EU) 2023/271 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (NIS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32024D1844BESCHLUSS (EU) 2024/1844 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Verstärkte Rolle der EMA bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32023D0925BESCHLUSS (EU) 2023/925 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EASA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32019D0483BESCHLUSS (EU) 2019/483 DES RATES vom 19. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Eigenkapitalverordnung (EU) Nr. 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV)) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind in das…
Erwägungsgrund 3 32022D1026BESCHLUSS (EU) 2022/1026 DES RATES vom 21. Juni 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82, die dem EWR-Abkommen beigefügt sind, zu vertreten ist (InvestEU) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.