Erwägungsgrund 1 32023D2760
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2023/1040 des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 16. Mai 2023 unterzeichnet.