Erwägungsgrund 3 32023D2761
Die Modernisierung des Assoziierungsabkommens sieht zwei parallele Rechtsinstrumente vor: das erste Instrument ist das Fortgeschrittene Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im Folgenden „Fortgeschrittenes Rahmenabkommen“), das die Säule „Politische Zusammenarbeit“ und die Säule „Handel und Investitionen“, einschließlich Investitionsschutzbestimmungen umfasst. Das zweite Instrument ist das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“), das die Liberalisierung von Handel und Investitionen zum Gegenstand hat. Das Abkommen wird durch das Fortgeschrittene Rahmenabkommen mit dessen Inkrafttreten ersetzt und verliert seine Rechtwirkung.