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Die Modernisierung des Assoziierungsabkommens sieht zwei parallele Rechtsinstrumente vor: das erste Instrument ist das Fortgeschrittene Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im Folgenden „Fortgeschrittenes Rahmenabkommen“), das die Säule „Politische Zusammenarbeit“ und die Säule „Handel und Investitionen“, einschließlich Investitionsschutzbestimmungen umfasst. Das zweite Instrument ist das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“), das die Liberalisierung von Handel und Investitionen zum Gegenstand hat. Das Abkommen wird durch das Fortgeschrittene Rahmenabkommen mit dessen Inkrafttreten ersetzt und verliert seine Rechtwirkung.
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden und die Gemeinsame Erklärung zu den…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Am 9. Dezember 2022 wurden die Verhandlungen zum Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Am 13. November 2017 hat der Rat die Kommission und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ermächtigt, Verhandlungen mit Chile über ein…
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU)…
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) trat am 1. Februar 2025 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.