Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2761 des Rates wurde das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusseses zu einem späteren Zeitpunkt — am 13. Dezember 2023 unterzeichnet. Nach diesem Beschluss wurde auch die dem Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile beigefügte Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Republik Chile zu den Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung im Namen der Union genehmigt.
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU)…
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden und die Gemeinsame Erklärung zu den im Fortgeschrittenen…
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) trat am 1. Februar 2025 in Kraft.
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile wird vorbehaltlich seines…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/436 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit…
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden und die Gemeinsame Erklärung zu den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.